LL.M. Deutsch-Französisches Recht
Der Master of Laws / LL.M. „Deutsch-Französisches Recht“ richtet sich in erster Linie an Studenten, die eine Licence im französischsprachigen Ausland erworben haben, also nicht ausschließlich an Inhaber einer Licence aus der „filière juriste franco-allemand“ der Universität Rennes 1 (zu Details vgl. Prüfungsordnung oder auch das Modulhandbuch).
Das erste Semester des viersemestrigen Studiengangs wird dabei an der Partneruniversität Rennes 1 absolviert. Daher muss die Bewerbung zunächst an der Universität Rennes 1 erfolgen.
Weitere Informationen zu den entsprechenden Studieninhalten sowie zu der Prüfungsordnung in Rennes (vgl. unter Téléchargements – Maquette du diplôme) finden Sie auf der Seite unserer Partneruniversität.
Unmittelbar nach der Bewerbung in Rennes erfolgt die Bewerbung und Einschreibung für den Studiengang LL.M. „Deutsch-Französisches Recht“ an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Die Frist hierfür läuft meist bis 31. Juli. Details zu diesem Verfahren erhalten Sie vom französischen Programmbeauftragten.